Der TÜV PDF Drucken

Laut Auskunft der Regionalleitung Bonn des TÜVs, ist die Zulassung eines umgerüsteten PKWs "relativ" unproblematisch und auch nicht sehr teuer, sofern einige wesentliche Punkte berücksichtigt werden.

  1. Keine Eingriffe in das Bremssystem
  2. Befestigungen des Verbrennermotors für den Elektromotor nutzen
  3. Zulässiges Gesamtgewicht einhallten
  4. Die Leistung des Elektromotors darf nicht höher sein, als die Leistung des Verbrenners.
  5. Gewichtsverteilung und zul. Gesamtgewicht einhalten
  6. Keine Modifikationen an Sitzen vornehmen (oder nur nach vorheriger Absprache mit dem TÜV) um z.B. noch Akkublöcke unter der hinteren Rückbank verstauen zu können - sonst werden Crash-Tests erforderlich.
  7. Das Bordnetz muss unabhängig vom Fahrakku versorgt werden
  8. Eine EMV-Prüfung fällt Fall an, wenn das Fahrzeug nach dem 17.06.2003 zugelassen wurde (Quelle der Information: www.elektro-autos.de). Ansonsten reicht die Bescheinigung, das die neu eingebauten elektronischen Komponenten eine EMV-Zertifizierung besitzen.
Ein befreundeter Kfz-Meister bestätigte, dass ein guter Draht zu einem wohlgesonnenen TÜV-Prüfer sehr hilfreich ist.

Bei Serienumrüstungen muss zwar jedes einzelne Fahrzeug vorgestellt werden, aber die Abnahme wird vereinfacht und damit wesentlich günstiger. Der komplette Umrüstprozess muss ausführlich dokumentiert werden.