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Laut Auskunft der Regionalleitung Bonn des TÜVs, ist die Zulassung eines umgerüsteten PKWs "relativ" unproblematisch und auch nicht sehr teuer, sofern einige wesentliche Punkte berücksichtigt werden. - Keine Eingriffe in das Bremssystem
- Befestigungen des Verbrennermotors für den Elektromotor nutzen
- Zulässiges Gesamtgewicht einhallten
- Die Leistung des Elektromotors darf nicht höher sein, als die Leistung des Verbrenners.
- Gewichtsverteilung und zul. Gesamtgewicht einhalten
- Keine Modifikationen an Sitzen vornehmen (oder nur nach vorheriger Absprache mit dem TÜV) um z.B. noch Akkublöcke unter der hinteren Rückbank verstauen zu können - sonst werden Crash-Tests erforderlich.
- Das Bordnetz muss unabhängig vom Fahrakku versorgt werden
- Eine EMV-Prüfung fällt Fall an, wenn das Fahrzeug nach dem 17.06.2003 zugelassen wurde (Quelle der Information: www.elektro-autos.de). Ansonsten reicht die Bescheinigung, das die neu eingebauten elektronischen Komponenten eine EMV-Zertifizierung besitzen.
Ein befreundeter Kfz-Meister bestätigte, dass ein guter Draht zu einem wohlgesonnenen TÜV-Prüfer sehr hilfreich ist.
Bei Serienumrüstungen muss zwar jedes einzelne Fahrzeug vorgestellt werden, aber die Abnahme wird vereinfacht und damit wesentlich günstiger. Der komplette Umrüstprozess muss ausführlich dokumentiert werden.
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